Servicetipps

Was tun, wenn’s rumst?


Ein Unfall ist immer eine extreme Stresssituation, mit der viele Autofahrer überfordert sind. Eine Checkliste hilft, im Ernstfall dennoch das Richtige zu tun.


Rund 2,4 Millionen Autounfälle verzeichnete das Statistische Bundesamt 2013 – das unfallreichste Jahr seit der Wiedervereinigung Deutschlands. Im Vorfeld macht sich so gut wie niemand Gedanken darüber, wie er sich verhalten muss, wenn es tatsächlich kracht. Doch nur wer vorbereitet ist, kann im Ernstfall Ruhe bewahren und richtig handeln.

1.    Unfallstelle absichern: Wenn es scheppert, sollte man zuerst das Warnblinklicht einschalten, die Warnweste anziehen, vorsichtig ausstiegen und mit dem Warndreieck die Unfallstelle sichern. Dieses muss auf Landstraßen 100 Meter und auf Autobahnen rund 200 Meter vor der Unfallstelle am rechten Straßenrand platziert werden, damit nachkommende Autofahrer rechtzeitig gewarnt werden. Bei kleineren Blechschäden sollten die Betroffenen die Unfallwagen zügig aus dem Gefahrenbereich an den Straßenrand fahren, damit der Verkehr nicht behindert wird. Davor aber idealerweise die Fahrzeugpositionen mit Kreide markieren und fotografieren. Für die spätere Analyse des Unfallverlaufs durch einen Gutachter sind Fotos aus verschiedenen Perspektiven und den einzelnen Fahrzeugteilen auf der Straße hilfreich.

2.    Rettungsdienst alarmieren: Sollte es Verletzte geben, sofort den Rettungsdienst unter 112 rufen und Erste Hilfe leisten. Achtung: Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar! Der Erste Hilfe-Kurs liegt schon ein paar Jahre zurück? Tipps und Infos bietet etwa das Deutsche Rote Kreuz unter www.drk.de.

3.    Polizei rufen: Kam es glücklicherweise nur zu einem Blechschaden, sollte man trotzdem die Polizei rufen. Die nimmt den Unfall auf. Dabei ermittelt sie auch den Verursacher. Das hilft, den Schaden, bei der Versicherung durchzusetzen.

4.    Zeugen suchen: Dann gilt, sich schnellstmöglich einen Überblick zu verschaffen, etwa nach Zeugen Ausschau zu halten, die den Unfallablauf beobachtet haben – auch wenn der Unfallhergang klar scheint. Wichtig ist, Namen und Anschriften zu notieren. Zeugen können später auch für die reibungslose Abwicklung mit der Versicherung hilfreich sein.

5.    Daten des Unfallgegners aufnehmen: Zeit, Ort, amtliches Kennzeichen, Name des Unfallgegners und dessen Versicherungsgesellschaft sowie die Nummer des Versicherungsscheins sollten protokolliert werden. Sind Versicherungspapiere nicht zur Hand, genügt ein Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer, der die Versicherung des Unfallgegners durchgibt: 0800 25 026 00.

Tipp: Ein unterschriebenes Protokoll von allen Unfallbeteiligten wird von der Versicherung genauso anerkannt wie ein Polizeibericht.

6.    Verkehrssicherheit prüfen: Bevor die Fahrt weitergeht, sollte unbedingt geprüft werden, ob das Fahrzeug noch sicher ist. Im Zweifel lieber in der Werkstatt oder beim Pannendienst anrufen, die das Auto abschleppen.

7.    Schaden melden: Nach einem Unfall muss der Schaden binnen einer Woche bei der Kfz-Versicherung gemeldet werden, sonst verfällt der Anspruch auf Versicherungsschutz. Jetzt ist auch das ausführliche Protokoll Gold wert. Von direkten Verhandlungen mit der gegnerischen Versicherung raten Verkehrsexperten aber dringend ab. Das sollte man einem Anwalt überlassen.



Bild: GDV DL


Kühlerschutz & Scheibenfrostschutz

 

Im Winter ist es wichtig, gut vorbereitet zu sein. Die richtige Bereifung allein hilft nicht. Wer an ein paar Kleinigkeiten denkt, spart sich eine Menge Ärger. Wir haben ein paar Winter-Tipps, was man selber machen kann und wofür man seine Werkstatt aufsuchen sollte.

 

Das Kühlerschutzmittel ist mehr als Wasser mit Alkohol. Es schützt vor Rost, Überhitzung und Frost. Vor  dem Winter ist es auf jeden Fall sinnvoll, das Kühlerschutzmittel in der Fachwerkstatt auf seine  Kältetauglichkeit prüfen zu lassen. Minus 30 Grad Celsius sollte es schon aushalten.

 

Tipp: Friert das Kühlerschutzmittel im Kühlkreislauf des Fahrzeugs ein, kann das sich ausdehnende Eis im schlimmsten Fall Kühler und Motorblock sprengen – es droht der Totalschaden.

 

 

Mit eingefrorenem Kühler sollte man auch nicht losfahren, weil der Motor dann sofort heiß wird. Zudem riskiert man, dass Komponenten wie die Wasserpumpe Schaden nehmen. Vom Selbstnachfüllen des Kühlerschutzmittels ist abzuraten. Außer man kennt sich wirklich aus. Denn es gibt unterschiedliche Mittel für spezielle Motoren. Ein falsches Kühlerschutzmittel im Fahrzeug kann schleichend zu gravierenden Schädigungen an Wasserpumpe, Kühler, Schläuchen und Zylinderkopfdichtung und im schlimmsten Fall zu Schädigungen am Motor führen.

 

Auch von Billigprodukten ist abzuraten. Fehlt bei solchen Produkten etwa der Korrosionsschutz, können die metallischen Komponenten des Kühlsystems Schaden nehmen. Zum Beispiel verstopfen entstehende Korrosionspartikel dann mit der Zeit die feinen Kühlerkanäle und setzen die Kühlleistung herab. So kann der Motor schnell überhitzen. Im schlimmsten Fall kann es passieren, dass das Fahrzeug mit einem teuren Motorschaden liegen bleibt.

 

Mit stets einsatzbereiten Waschdüsen hält man die speziell auf Autobahnen oft und sehr schnell salzverschmierte Frontscheibe sauber. Ist das Scheibenwasser erst gefroren oder streikt die Waschdüse, geht gar nichts mehr. Jetzt droht der Blindflug. Wenn das Wischwasser in der Innenstadt einfriert, kann man als Sofortmaßnahme immerhin in die nächste Tiefgarage fahren, dort ist es gerade in den unteren Etagen meistens deutlich wärmer als draußen und die Leitungen tauen wieder auf.

 

 

Tipp: Man sollte destilliertes oder mit handelsüblichen Haushalts-Wasserfiltern gereinigtes Wasser verwenden, so vermeidet man auf Dauer Kalkablagerungen in den Zuleitungen und Scheibenwaschdüsen. Apropos: Gerade die modernen Fächerdüsen vertragen, anders als die herkömmlichen Kugeldüsen, nicht jedes beliebige Frostschutzmittel. Deshalb sollte man im Zweifelsfall lieber zu den Markenmitteln greifen, die die Fachwerkstatt empfiehlt – auch wenn es etwas teurer ist.

 

 

Für eine gute Sicht sollte man auch die inneren Scheiben gründlich von Ablagerungen befreien (Staub, Feuchtigkeit, Kunststoffausdünstungen und Zigarettenqualm bilden eine schmierige Mischung, die auf Dauer jeder Scheibe zusetzt). So vermeidet man Blendwirkungen bei tief stehender Sonne oder blendendem Gegenverkehr. Auch schmierende Scheibenwischerblätter sind gerade im Winter sehr unangenehm und schränken die Sicht nochmals ein. Da hilft nur austauschen.

 

 

Ach übrigens: Da beheizte Wischerblätter noch nicht erfunden sind, hilft nur das altbewährte abendliche Aufstellen gegen Festfrieren.


Autobatterien benötigen im Winter besondere Zuneigung. (Bild: CC)
Autobatterien benötigen im Winter besondere Zuneigung. (Bild: CC)

Das macht müde Kraftpakete munter

 

Die Autobatterie verliert bei Minusgraden rapide an Leistung. Schwächelt die Batterie, ist es gut zu wissen, ob ein Austausch sinnvoll oder ob sie noch zu retten ist. Die richtige Pflege erhöht die Lebensdauer.

 

Der Winter setzt der Autobatterie gehörig zu: Durch die Minustemperaturen sind die chemischen Prozesse im Akku stark eingeschränkt, und um den kalten Motor zu starten, braucht der Anlasser mehr Strom als sonst. Zudem sind elektrische Verbraucher wie Licht, Scheibenwischer, Gebläse, Heckscheiben- und Sitzheizung im Winter gefragter als sonst. Sie benötigen oft mehr Energie als die Lichtmaschine nachladen kann  –  was insbesondere bei Kurzstreckenfahrten mit weniger als zehn Kilometern gilt. Die Folge, wenn der Energiespeicher nicht mehr genug Saft hat: Wenn überhaupt, springt der kalte Motor nur widerwillig an.

 

Trick bei extremer Kälte

 

Fängt die Autobatterie an zu schwächeln, bedeutet das nicht gleich das Aus. Oft reicht es, wenn man sie an ein Ladegerät anschließt. Hat die Batterie dann immer noch nicht ausreichend Kraft – etwa weil sie älter als vier Jahre ist oder schon einige Tiefladungen hinter sich hat –, hilft nur noch ein Austausch. Für Starts bei extremer Kälte hat der TÜV Süd einen Trick auf Lager: Vor dem Starten erst einmal zirka drei Minuten die Scheinwerfer einschalten. Dieser Tipp hört sich merkwürdig an, hilft aber. Um einem unverhofften Akkutod vorzubeugen, sollten Fahrer ihren Wagen übrigens nie mit einer leeren Batterie stehen lassen.

 

Auf die Pflege kommt es an

 

Damit die Batterie den Winter möglichst gut übersteht, können Autofahrer ein paar Vorkehrungen treffen. Die Oberfläche der Batterie sollte immer sauber und trocken sein. Ebenfalls wichtig ist eine gründliche Reinigung der Batteriepole und Polklemmen. Dort kann sich im Laufe der Zeit eine weißliche Oxidschicht bilden, die den Stromfluss behindert. Zudem sollten die Anschlüsse mit Polfett eingeschmiert werden, damit kein Rost entsteht. Auch wenn moderne Blei-Akkus das Prädikat „wartungsfrei“ tragen, sollte man sie einmal im Jahr einem Routinecheck in einer Werkstatt unterziehen lassen. Kfz-Experten haben die Möglichkeit, die Kaltstartfähigkeit des Stromspeichers zu testen. Zudem überprüfen sie den Sitz der Polklemmen und füllen bei Bedarf Batterieflüssigkeit mit destilliertem Wasser nach.

 

Bild: CC

 

Quelle: www.meisterhaft.com


Vor Fahrtbeginn muss die Frontscheibe von Schnee und Eis befreit werden. Gucklöcher gelten nicht. (Bild: TÜV SÜD)
Vor Fahrtbeginn muss die Frontscheibe von Schnee und Eis befreit werden. Gucklöcher gelten nicht. (Bild: TÜV SÜD)

Teure Wintersünden

 

Mit fallenden Temperaturen steigt das Unfallrisiko. Deshalb gelten im Winter spezielle Verkehrsregeln. Wer sich nicht daran hält, dem drohen saftige Strafen.

 

Der Winter naht und mit ihm frostige Temperaturen, Schnee und Glätte. Die Sommerreifen müssten schon eingemottet sein. Denn in Deutschland gilt seit 2010 eine sogenannte situative Winterreifenpflicht für Autos und Motorräder.

 

Wer bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerpneus unterwegs ist, muss mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt im Verkehrszentralregister rechnen. Wird zusätzlich der Verkehr dadurch behindert, erhöht sich die Summe auf 80 Euro plus einen weiteren Punkt.

 

Reifenprofil

 

Bei den Winterreifen muss auch auf das Reifenprofil geachtet werden. Sind es weniger als 1,6 Millimeter, fallen Bußgelder zwischen 50 und 125 Euro an. Soweit sollte man es aber gar nicht erst kommen lassen. Für maximale Fahrsicherheit rät die Gesellschaft für Technische Überwachung, nicht mit einem Profil unter vier Millimetern zu fahren.

 

Strenge Regeln für Kettenträger

 

Richtig teuer kann es auf Strecken mit Schneekettenpflicht werden. Dort gilt Tempo 50 für Autos mit aufgezogenen Ketten. Schon zehn Kilometer pro Stunde zu schnell kosten den Fahrer 760 Euro. Hinzu kommen vier Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot. Wer trotz Vorschrift erst gar keine Traktionshelfer anlegt, wird mit 20 Euro verwarnt.

 

Sicht frei

 

Auch wer es kuschelig warm im Auto mag, sollte den Motor nicht warmlaufen lassen. Denn das schadet nicht nur dem Motor, sondern wird auch mit zehn Euro Verwarnungsgeld bestraft. Gleiches gilt für Gucklöcher: Wer die Frontscheiben nicht ausreichend von Frost und Schnee befreit, kann mit zehn Euro zur Kasse gebeten werden. Autofahrer sollten sich auch versichern, dass Blinker, Rücklichter, Scheinwerfer und Kennzeichen vor Fahrtbeginn gut zu erkennen sind. Schneedecken auf dem Autodach oder der Motorhaube bestraft die Polizei ebenfalls mit zehn Euro, da herabfallende Schneemengen den Verkehr oder die eigene Sicht behindern können.

 

Wichtiger Hinweis für Frostbekämpfer: Finger weg von Utensilien wie beheizbaren Eiskratzern oder Türschlossenteisern, Heizlüfter oder selbst gemixtem Wischwasser mit Spülmittel. Diese Methoden machen wenig Sinn und zeigen kaum bis gar keine Wirkung.

 

Licht - und Waschwasserregelung

 

Für den Einsatz von Nebelschlussleuchten gilt: Ist die Sichtweite erheblich beeinträchtigt und unter 50 Metern, dürfen diese eingeschaltet werden. Wer sie früher anmacht, riskiert 50 Euro. Tipp zum Einschätzen der Entfernung: Der Abstand zweier Leitpfosten hilft zur Orientierung, denn er beträgt auf gerader Strecke 50 Meter.

Auch beim Scheibenwischwasser lauert eine Bußgeldfalle. Ist es bei einer Verkehrskontrolle eingefroren, will die Polizei 20 Euro haben. Günstiger und vor allem sicherer sind die regelmäßige Kontrolle der Wischwassermenge und die Zugabe von Frostschutz.

 

Bild: TÜV SÜD


Im Alltagstest haben Autokameras ihre Tauglichkeit einwandfrei bewiesen. Quelle: Rollei
Im Alltagstest haben Autokameras ihre Tauglichkeit einwandfrei bewiesen. Quelle: Rollei

Ich sehe was...

 

Auto-Kameras sind im Trend. Nicht verwunderlich, denn bei einem Unfall können Sie dabei helfen, den Schuldigen zu finden.

 

Der gängige Tipp bei einem Verkehrsunfall lautet: alles dokumentieren. Doch man kann immer nur den Schaden fotografieren, aus dem Sachverständige dann den Unfall rekonstruieren, nicht den Tathergang. Manchmal ist der aber nicht eindeutig nachvollziehbar und manchmal gibt es reichlich Interpretationsspielraum. Wäre es da nicht am besten, man hätte die Ereignisse auf Band?

 

In Russland schon länger in Gebrauch

 

In Russland ist das bereits heute gang und gäbe. Dort sind die Videoaufzeichnungen sogenannter Dashcams auch vor Gericht zugelassen und haben schon so manchen Unfall aufgeklärt. In den menschenleeren Teilen des Riesenlandes sollen sie auch schon Überfälle dokumentiert haben. Einige Autofahrer filmten damit sogar den Meteoriteinschlag im Februar.

 

Einfach wie ein Navi

 

Der Fahrer kann eine solche Kamera wie ein transportables Navigationsgerät an der Scheibe befestigen. Strom bekommen die Kameras über den Zigarettenanzünder. Die Preise sind bezahlbar, ab 40 Euro kostet ein Einstiegsgerät. Selbst eine qualitativ hochwertige Variante für knapp 150 Euro kann sich im Schadensfall schnell rentieren. Im Alltagstest haben die Kameras ihre Tauglichkeit einwandfrei bewiesen.

 

Ungeklärte Rechtslage in Deutschland

 

Die Rechtslage in Deutschland ist allerdings nicht endgültig geklärt – vor allem hinsichtlich der Persönlichkeitsrechte. Hinzu kommt: Bei einem Gerichtsverfahren bleibt es letztlich dem Richter überlassen, ob er die Videoaufzeichnungen als Beweismittel zulässt oder nicht.


Schlaglöcher sind nicht nur gefährlich, sondern können teure Schäden am Fahrzeug verursachen. Quelle: wikimediacommons/4028mdk09
Schlaglöcher sind nicht nur gefährlich, sondern können teure Schäden am Fahrzeug verursachen. Quelle: wikimediacommons/4028mdk09

Holper-di-polter

 

Kurz nicht aufgepasst und schon von einem Schlagloch überrascht. Wie bei einem Unfall gilt: Am besten alles dokumentieren.

 

In der kalten Jahreszeit entstehen Schlaglöcher besonders schnell: Wasser, das sich in kleinen Rissen in der Fahrbahn sammelt und gefriert, dehnt sich aus und sprengt die oberste Asphaltschicht. Besonders Reifen, Felgen und Stoßdämpfer, aber auch Querlenker, Federbeine und Spurstangen werden von Schlaglöchern in Mitleidenschaft gezogen. Deshalb gilt: Wer eine Straße bauen lässt, muss die Straßensicherheit gewährleisten. Damit Autofahrer bei einem Schlaglochschaden die Gemeinde, das Bundesland oder den Bund zur Kasse bitten können, müssen sie aber nachweisen, dass diese Pflicht verletzt wurde. Meist kein einfaches Unterfangen. 

 

Wer trägt die Verantwortung?  

 

Bei Straßen ohne Warnschilder können Fahrer nicht einfach davon ausgehen, dass es keine Schlaglöcher gibt. Stattdessen dürfen sie nur so schnell fahren, dass sie auf ein Hindernis reagieren können. Das Gebot gilt zwar auch für Autobahnen, aber weil große Schlaglöcher dort besonders gefährlich sind, müssen sie gekennzeichnet sein. In ländlichen Gegenden müssen Autofahrer hingegen stets mit Straßenschäden rechnen. In bestimmten Fällen, etwa wenn der Straßenschaden so groß ist, dass er sich trotz Warnschild nicht umfahren lässt, können Autofahrer Schadenersatz fordern.

 

Beweise sichern

 

Im Zweifelsfall lohnt es sich, Schlagloch und Schaden mit Fotos zu dokumentieren: Wichtig ist dabei, dass die Ausmaße des Lochs deutlich erkennbar sind – etwa mithilfe eines Zollstocks. Am besten sind Zeugen, die bestätigen können, dass der Schaden durch das Schlagloch verursacht wurde. Oder die Polizei nimmt den Schaden vor Ort auf.


Auch im Winter sollte die Klimaanlage hin und wieder in Betrieb sein. (Bild: GTÜ)
Auch im Winter sollte die Klimaanlage hin und wieder in Betrieb sein. (Bild: GTÜ)

Kein Winterschlaf für die Klimaanlage

 

Klimaanlage nur im Sommer? Von wegen! Regelmäßig eingeschaltet, hält sich die Klimaanlage fit – und hilft ruckzuck gegen beschlagene Scheiben

 

Wer im Sommer ein kühles Lüftchen aus der Klimaanlage genießt, sollte sie im Winter nicht vernachlässigen. Das klingt zwar paradox, macht aber durchaus Sinn. Denn regelmäßiges Training hält die Anlage fit. Läuft sie mehrmals im Monat einige Minuten, werden Kompressor und Dichtungen geschmiert. Das beugt rissigen Schläuchen und damit Kältemittelverlust vor. Denn undichte Stellen kommen den Autofahrer bei einer Reparatur teuer zu stehen.

Auch eine jährliche Inspektion von Kompressor, Kondensator, Verdampfer und Kühlmittelstand in der Fachwerkstatt schont langfristig den Geldbeutel. Manche Werksätten haben einen kostengünstigen Klima-Check im Angebot.

 

Gut gegen Feuchtigkeit

 

Eine Klimaanlage bringt auch im Winter viele Vorteile. Sie entzieht der Luft die Feuchtigkeit und wirkt so schnell gegen beschlagene Scheiben. Viele Heizungssteuerungen haben eine Defrost-Funktion, bei der sich automatisch die Klimaanlage zuschaltet, ohne die Luft herunterzukühlen. Trockene Luft im Auto beugt auch einem muffigen Geruch und Pilzbefall vor. Wer die Klimaanlage kurz vor Fahrtende bei laufendem Gebläse ausschaltet, reduziert so die Restfeuchte am Verdampfer und sorgt zusätzlich für ein trockenes Klima im Wagen.