Seit rund vier Jahren gilt in Deutschland eine Winterreifenpflicht. Nach dieser muss ein Fahrzeug auf Straßen mit Glatteis, Schneematsch sowie Schnee- oder Reifglätte mit Reifen ausgerüstet sein, die eine M+S-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) tragen. Der aktuelle Reifentest von ADAC und Stiftung Warentest belegt, dass das M+S-Symbol nicht ausreicht, um im Winter sicher unterwegs zu sein. Denn auch Ganzjahresreifen tragen meist die M+S-Kennzeichnung und das Schneeflockensymbol. Und diese sogenannten Allwetterpneus überzeugten die Tester nicht.
Kein "empfehlenswert"
Viele Autobesitzer fahren aus Bequemlichkeit und scheinbarer Sparsamkeit mit Ganzjahresreifen. Dass diese Gründe auf Kosten der Sicherheit gehen, zeigt der aktuelle Test mit insgesamt 28 Winter- und vier Ganzjahresmodelle für Klein- und Mittelklassewagen. Diese wurden auf trockener, nasser, eisiger und verschneiter Fahrbahn sowie hinsichtlich Schnelllauf, Kraftstoffverbrauch und Verschleiß geprüft. Ein Ergebnis vorne weg: Zwei der Allwettermodelle erreichen die Gesamtnote „ausreichend“, die beiden anderen fallen mit „mangelhaft“ durch. Gut oder auch nur empfehlenswert war kein Ganzjahresreifen.
„Ausreichend“ erhalten: Falken EuroAllSeason AS200 (größte Schwäche auf Schnee) und Vredestein Quatrac Lite (relativ schwach auf trockener Fahrbahn). „Mangelhaft“ sind: der neu entwickelte Kumho Solus HA31 und der Uniroyal AllSeason Expert. Beide versagen bei sommerlichen Temperaturen auf trockener Fahrbahn. Auch bei eingeschaltetem ESP führen die Reifen in Notsituationen zu kritischen Fahrzuständen. Fazit des ADAC zu den Ganzjahresreifen: Wer im Sommer und im Winter sicher fahren will, kommt um einen zweiten Reifensatz nicht herum.
Schlechte Ergebnisse auf Nässe
Laut ADAC bergen die Kompromisse, die bei den aktuellen Ganzjahresreifen eingegangen werden, eine zu große Gefahr für die Verkehrssicherheit der Fahrer. Die größten Qualitätsunterschiede im Vergleich zu reinen Winterreifen machten sich im Test beim Bremsen auf nasser Fahrbahn bemerkbar. Die Ergebnisse beim Handling reichten „von gut bis grottig”: Im besten Fall stand der Testwagen nach einer Vollbremsung aus 80 km/h nach 51 Metern, im schlechtesten nach 69 Metern.
Umstellung der Punkteskala
Das bisherige System mit sieben Punkten wir durch eines mit nur noch drei Punkten ersetzt. Der Führerschein ist dann schon bei acht statt 18 Punkten weg. Zudem erhöht sich die Eintragungsgrenze von Verstößen: Punkte gibt es erst ab einem Bußgeld von 60 Euro statt bisher 40 Euro. Bestehende Punkte, die nach neuem Recht nicht mehr eingetragen werden würden, werden zum 1. Mai 2014 gelöscht. Ergänzend gibt es keine Punkte mehr für Delikte, die die Verkehrssicherheit nicht unmittelbar gefährden wie das Fahren in Umweltzonen ohne Plakette oder die Missachtung eines Sonntagsfahrverbotes. Im Gegenzug aber erhöhen sich bestimmte Bußgelder wie das Missachten des Handy-Verbots am Steuer.
Mit der neuen Reform entfällt auch die Tilgungshemmung. Das bedeutet, dass bei einem neuen Verstoß eine bereits eingetragene Tat nicht mehr um bis zu fünf Jahre länger gespeichert bleibt. Zudem können Autofahrer Pünktchen abbauen – einen innerhalb von 5 Jahren –, indem sie freiwillig ein Fahreignungsseminar besuchen.
Der Punkte Tacho
Der sogenannte Punkte-Tacho mit Ampelfarben soll Autofahrern ihren Status veranschaulichen: Bei vier oder fünf Punkten (gelber Bereich) gibt es eine Ermahnung. Bei sechs oder sieben Punkten (roter Bereich) verwarnt die Polizei und ordnet die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar an. Bei acht Punkten (schwarzer Bereich) gibt es kein Erbarmen, der Führerschein wird entzogen.
Eine ausführliche Übersicht der Veränderung gibt es unter www.bmvbs.de mit dem Stichwort „Fahreignungs-Bewertungssystem“.
Bild: BMVBS
Autos ohne Feinstaubplaketten werden in vielen Städten mittlerweile ausgesperrt. Und wer von Ende November an bei der Pkw-Hauptuntersuchung eine Plakette trägt, die nicht der Emissionsklasse oder Partikelminderungsstufe des Fahrzeugs entspricht, erhält erst gar kein neues HU-Siegel.
Auch gegen unleserliche Beschriftungen der Plakette oder fehlerhafte Kfz-Kennzeichen wird bei der Hauptuntersuchung laut der Prüfungsorganisation KÜS künftig schärfer vorgegangen. Hierfür gibt’s also beim nächsten Check Minuspunkte.
Hintergrund
Auch wenn über Sinn oder Unsinn von Umweltzonen viel diskutiert wird, sind Feinstaubplaketten für die Einfahrt in diese Bereiche Pflicht. Die Farbe ist abhängig von den Rußemissionen des Pkw: Modelle mit hohen Emissionswerten erhalten demnach die Farbe Rot. Grün signalisiert besonders rußarme Modelle.
Welche Plakette das eigene Fahrzeug erhält, lässt sich anhand der Fahrzeugdokumente bestimmen. Weitere Informationen zur Ermittlung der richtigen Farbe gibt es im Internet unter https://interaktiv.kues.de/umweltplakette/default.asp
Foto: TÜV SÜD